Fördermittelbegleitung

Viele Betriebe, die Investitionen in neue Anlagen tätigen, informieren sich vorab leider zu wenig über bestehende Fördermöglichkeiten. In sehr vielen Fällen können über diverse Förderprogramme des Bundesamtes für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW-Bank hohe prozentuale Zuschüsse erlangt werden.

Mehrere ausgelaufene Förderprogramme (Querschnittstechnologien, Abwärmeprogramm, etc.) wurden in einem aktuellen Programm des BAFA in verschiedenen Modulen neu aufgelegt. Die Module gliedern sich wie folgt:

• Modul 1: Querschnittstechnologien

• Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

• Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

• Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

• Modul 5: Transformationskonzepte

• Modul 6: Elektrifizierungsmaßnahmen

Für jedes Modul gelten unterschiedliche Fördervoraussetzungen und -höchstgrenzen. Besonders hervorzuheben ist dabei Modul 4, da dort technologieoffen gefördert wird und auch die unter Modul 1 bis 3 genannten Maßnahmen berücksichtigt werden können. In den Bereich von Modul 4 fallen Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und die energetische Optimierung von Produktionsprozessen, Maßnahmen zur Abwärmenutzung, Maßnahmen an der Gebäudeanlagentechnik (Heizung, Lüftung, Klimaanlagen, etc.), Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte (z.B. Wärme-/Kälteerzeuger, Wärme-/Kältespeicher) sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess.

KMU können hier einen Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten erreichen. Großunternehmen sind ebenfalls förderfähig. Voraussetzung ist ein Energieeinsparkonzept, das von einem gelisteten Experten erstellt wird. Das Einsparkonzept ist dabei Teil der Förderung. IGS steht Ihnen bei der Prüfung auf Förderfähigkeit und zur Erstellung des erforderlichen Konzeptes zur Verfügung. Gerne sind wir Ihnen auch bei der Antragstellung behilflich.

Unabhängig davon, ob Sie Frequenzumrichter nachrüsten, raumlufttechnische Anlagen erstellen, die Drucklufterzeugung oder eine Kälteanlage ersetzen, einen Wärmeerzeuger oder Motoren erneuern oder Pumpen und Gebläse austauschen wollen: Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass eine Kontaktaufnahme mit IGS immer vor einer Auftragsvergabe stattfindet. Das Energieeinsparkonzept muss zusammen mit den restlichen Unterlagen immer vor der Umsetzung eingereicht werden, um die Förderfähigkeit zu wahren.

IGS konnte in der jüngeren Vergangenheit bereits mehreren Betrieben ein entsprechendes Konzept erstellen. Sollten in Ihrem Betrieb solche Investitionen geplant sein oder Sie vorab eine Energieberatung wünschen (auch diese kann mit bis zu 80 % bezuschusst werden), können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen.

Neben dem beschriebenen Förderprogramm gibt es weitere Programme auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. IGS unterstützt Sie gerne bei der Auswahl des für Sie passenden Programms.